Adoption

Adoption

Dieser Themenkreis umfasst Inlandsadoptionen ausländischer Kinder (bspw. der deutsche Ehegatte nimmt das Kind seiner Partnerin mit ausländischer Staatsangehörigkeit an) sowie die Anerkennung ausländischer Adoptionen im Inland.

Die Adoption minderjähriger Kinder ist der Regelfall. Es müssen die Voraussetzungen der Annahme vorliegen, d.h., diese muss dem Kindeswohl dienen und es muss das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Kind und Annehmenden zu erwarten sein.

Im Rahmen des materiellen Rechts geht es bei der Adoption Minderjähriger u.a. um

  • die Voraussetzungen der Annahme

  • die Person der Annehmenden

  • Alterserfordernisse

  • Einwilligungen des Kindes, ggf. der Kindeseltern, des Ehegatten etc.

  • Gerichtliche Ersetzung der elterlichen Einwilligung

  • Änderung der Verwandtschaftsverhältnisse

  • Wirkungen auf den Unterhalt, das Erbrecht, den Namen, die Staatsangehörigkeit, die Krankenversicherung etc.

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