Umgangsrecht

Umgangsrecht

Das Umgangsrecht ist Ausdruck fortbestehender elterlicher Verantwortung nach Trennung oder Scheidung der Eltern. Es ist ein in hohem Maße schutzbedürftiges Instrument zur Aufrechterhaltung der Bindung des Kindes an seine Eltern. Für Rechte und Pflichten zum Umgang ist unerheblich, wer Inhaber der Personensorge ist.

Umgangsberechtigt sind die gesetzlich legitimierten Eltern sowie enge Bezugspersonen eines Kindes, die mit dem Kind in einer sozial-familiären Beziehung stehen, also tatsächliche Verantwortung für das Kind tragen oder getragen haben.

Können sich Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben auf Antrag die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die die Grundrechtspositionen der Eltern sowie das Wohl des Kindes berücksichtigt.

<< zurück zur Übersicht