Vertragsgestaltungen im Ehe- und Familienrecht

Vertragsgestaltung im Ehe- und Familienrecht

Es steht den Ehegatten grundsätzlich frei, die gesetzlichen Regelungen über den Zugewinn, den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt durch einen Ehevertrag auszuschließen. Jedoch ist grundsätzlich die Wirksamkeit zu überprüfen.

Des weiteren gibt es als Vertragsgestaltung sog. Scheidungsvereinbarungen, im Rahmen derer Regelungen über eine bevorstehende oder anhängige Scheidung getroffen sowie Trennungsvereinbarungen, mit denen die Rechtsverhältnisse während der Trennung berücksichtigt werden können.

Für die anwaltliche (notarielle) Beratung bedeutet es in der Praxis, die entscheidenden Fakten der Bedürfnisse der Eheleute möglichst genau zu ermitteln sowie auch über alternative Entwicklungen nachzudenken.

Die Ehepartner sollten stets sensibel für Änderungen in ihren Familienverhältnissen sein, um ggf. selbst Vertragsanpassungen vorzunehmen bzw. sich anwaltlichen (notariellen) Rat einzuholen.

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