Eingetragene Lebenspartnerschaft

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Es können sich nunmehr auch gleichgeschlechtliche Partner verloben sowie formell eine Lebenspartnerschaft begründen. Die Form der Begründung ist der der Eheschließung angeglichen.

Durch zahlreiche Gesetzesüberarbeitungen sowie Reformen ist die eingetragene Lebenspartnerschaft dem Institut der Ehe weitgehend angepasst worden.

Unterschiede zur Ehe bestehen im Wesentlichen im Bereich der Adoption von Kindern, im Steuerrecht und der Versorgung.

Zu den wesentlichen sich aus der Lebenspartnerschaft ergebenden Pflichten zur Fürsorge und Unterstützung zählt die gegenseitige Unterhaltspflicht.

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