Unterhaltsrecht

Unterhaltsrecht

(u.a. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Familienunterhalt)

Das Unterhaltsrecht bildet einen Schwerpunkt der Familienrechtspraxis. Es ist zu differenzieren zwischen folgenden Unterhaltsvarianten:

Familienunterhalt

Unterhaltsanspruch der Ehegatten bei bestehender häuslicher Gemeinschaft

Trennungsunterhalt

Unterhaltsanspruch der Ehegatten für die Zeit des Getrenntlebens

Nachehelicher Unterhalt

Unterhaltsanspruch des Ehegatten nach der Scheidung

Verwandtenunterhalt

Hierzu gehören insbesondere die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern - (sog. Kindesunterhalt), die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern, Unterhaltspflicht von Großeltern gegenüber ihren Enkeln.

Grundsätzlich ist neben der Anspruchsgrundlage bei jedem Unterhaltsanspruch Folgendes zu prüfen:

  • Bedürftigkeit des Berechtigten

  • Unterhaltshöhe

  • Leistungsfähigkeit des Verpflichteten

  • Ggf. Zusatzfragen im Einzelfall

Beim Kindesunterhalt werden für die Ermittlung der Unterhaltshöhe im Regelfall die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsleitlinien herangezogen.

<< zurück zur Übersicht