Das Unterhaltsrecht bildet einen Schwerpunkt der Familienrechtspraxis. Es ist zu differenzieren zwischen folgenden Unterhaltsvarianten:
Unterhaltsanspruch der Ehegatten bei bestehender häuslicher Gemeinschaft
Unterhaltsanspruch der Ehegatten für die Zeit des Getrenntlebens
Unterhaltsanspruch des Ehegatten nach der Scheidung
Hierzu gehören insbesondere die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern - (sog. Kindesunterhalt), die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern, Unterhaltspflicht von Großeltern gegenüber ihren Enkeln.
Grundsätzlich ist neben der Anspruchsgrundlage bei jedem Unterhaltsanspruch Folgendes zu prüfen:
Bedürftigkeit des Berechtigten
Unterhaltshöhe
Leistungsfähigkeit des Verpflichteten
Ggf. Zusatzfragen im Einzelfall
Beim Kindesunterhalt werden für die Ermittlung der Unterhaltshöhe im Regelfall die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsleitlinien herangezogen.
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