Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich soll den Grundsatz der Halbteilung der während der Ehe erworbenen Vermögenswerte auf den Bereich des Vorsorgevermögens ausdehnen.

Das eigentliche Ziel des Versorgungsausgleichs ist der Realausgleich, d.h., der Berechtigte sollte in gleicher Weise versorgt sein wie der Verpflichtete.

<< zurück zur Übersicht