Gewaltschutzgesetz

Gewaltschutzgesetz

Sollten Sie in Ihrer häuslichen Gemeinschaft Gewalt ausgesetzt sein, zögern Sie nicht, sich umgehend anwaltliche Hilfe zu suchen.

Das Gewaltschutzgesetz dient dem präventiven zivilrechtlichen Schutz derjenigen Personen, die Opfer von Gewalttaten, Bedrohungen oder Nachstellungen geworden sind.

Zum geschützten Personenkreis gehören alle Personen, die von einer anderen in derselben häuslichen Gemeinschaft wohnenden Person vorsätzlich oder widerrechtlich an Körper, Gesundheit oder Freiheit verletzt oder in entsprechender Weise mit sonstigem Übel bedroht oder belästigt werden.

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