Personenstandsrecht

Personenstandsrecht

Dieses Statusrecht umfasst neben dem Namen einer Person die Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Partnerschaft und Tod sowie die damit verbundenen familienrechtlichen und namensrechtlichen Tatsachen.

Zuständig für das Personenstandswesen sind die Standesämter.

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