Internationales Familienrecht

Internationales Familienrecht

bei familienrechtlichen Mandaten mit Auslandsberührung

Im familienrechtlichen Mandat liegt Auslandsbezug vor, wenn mindestens einer der Beteiligten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder sich sein gewöhnlicher Aufenthalt/Wohnsitz im Ausland befindet. Des weiteren kann sich Auslandsbezug ergeben, wenn eine im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung relevante Sache im Ausland belegen ist (Belegenheitsort) oder wenn bspw. zwei deutsche Verlobte die Eheschließung im Ausland vornehmen (Vornahmeort eines Rechtsgeschäfts).

Zu klären sind bei Auslandsbezug die Frage nach

  • der internationalen Entscheidungzuständigkeit,

  • der Beachtung ausländischer Rechtshängigkeit,

  • der anzuwendenden Rechtsordnung sowie

  • der möglichen Anerkennung im Ausland.

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